Werte Kolleginnen und Kollegen,
die Unionsregierung beantragte Beratung und Beschlussfassung über die folgende Gesetzesvorlage.
Das Wort hat die Antragstellerin, anschließend ist die Aussprache eröffnet.
Unionsfeiertagsgesetz (UFGes)
§ 1
(1) Dieses Gesetz legt die gesetzlichen Feiertage in der Demokratischen Union Ratelon fest.
(2) Die in diesem Gesetz genannten gesetzlichen Feiertagen sind grundsätzlich arbeitsfreie bezahlte Tage.
(3) Für bestimmte Dienstleistungen und Branchen können Ausnahmen von der Feiertagsregelung durch Verordnung der Unionsregierung erlassen werden.
(4) Durch dieses Gesetz bleibt das Gesetz über den Staatsfeiertag der Demokratischen Union unberührt.
(5) Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, so ist der darauffolgende Wochentag arbeitsfrei. Dies gilt nicht für gesetzliche Feiertage, die von ihrer Bestimmung her auf einen Samstag oder Sonntag fallen.
§ 2
(1) Branchen und Dienstleistungen, die von der Feiertagsregelung ausgenommen sind, sind unter anderem:
a. die Polizei, Ordnungsämter und sonstigen Sicherheitsdienste sowie das Militär,
b. die Rettungsdienste, Krankenhäuser, Feuerwehren, Senioren- und Pflegeheime sowie Internate,
c. das Hotel- und Gastronomiegewerbe,
d. die Landwirtschaft, soweit Tiere zu versorgen sind.
§ 3
Folgende Tage sind gesetzliche Feiertage:
a. 01.01.: Neujahr
b. 06.01.: Heilige Drei Könige
c. Freitag vor Ostern: Karfreitag
d. erste Sonntag nach dem ersten Vollmond im Frühling: Ostersonntag
e. der Montag nach Ostersonntag: Ostermontag
f. 01.05.: Tag der Arbeit
g. 21.05.: Christi Himmelfahrt
h. 7. Sonntag nach Ostern: Pfingstsonntag
i. Montag nach Pfingstsonntag: Pfingstmontag
j. 12.08.: Staatsfeiertag der Demokratischen Union Ratelon
k. 15.08.: Mariä Himmelfahrt
l. 03.10.: Erntedank
m. 17.11.: Buß- und Bettag
n. 21.11.: Totensonntag
o. 24.12 ab 14:00 Uhr.: Heilig Abend
p. 25.12.: 1. Weihnachtstag
q. 26.12.: 2. Weihnachtstag
r. 31.12.: Sylvester
§ 4
(1) Zusätzlich zu den in § 3 genannten gesetzlichen Feiertagen sind
a. in Freistein:
- 10.05.: Tag der Landstände
- 03.09.: Freistein-Tag
b. in Heroth:
01.06.: Heroth-Tag
c. in Imperia:31.05.: Tag der Republik
d. in Roldem
- 01.11.: Roldem-Tag
e. in Salbor-Katista:
-08.07.: Salbor-Katista-Tag
f. auf den Westlichen Inseln:
- 15. April: Feiertag von Honawasa (auf Honawasa)
- 03. Juni: Feiertag von Pajolia (auf Pajolia)
- 26. August: Feiertag von Ka Loj (auf Ka Loj)
- 01. September: Feiertag von Petiona (auf Petiona)
- 24. November: Feiertag von Bahio (auf Bahio)
gesetzlichge Feiertage im Sinne des § 1.
§ 5
(1) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die entsprechenden Ländergesetze außer Kraft.
die Unionsregierung beantragte Beratung und Beschlussfassung über die folgende Gesetzesvorlage.
Das Wort hat die Antragstellerin, anschließend ist die Aussprache eröffnet.
Unionsfeiertagsgesetz (UFGes)
§ 1
(1) Dieses Gesetz legt die gesetzlichen Feiertage in der Demokratischen Union Ratelon fest.
(2) Die in diesem Gesetz genannten gesetzlichen Feiertagen sind grundsätzlich arbeitsfreie bezahlte Tage.
(3) Für bestimmte Dienstleistungen und Branchen können Ausnahmen von der Feiertagsregelung durch Verordnung der Unionsregierung erlassen werden.
(4) Durch dieses Gesetz bleibt das Gesetz über den Staatsfeiertag der Demokratischen Union unberührt.
(5) Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, so ist der darauffolgende Wochentag arbeitsfrei. Dies gilt nicht für gesetzliche Feiertage, die von ihrer Bestimmung her auf einen Samstag oder Sonntag fallen.
§ 2
(1) Branchen und Dienstleistungen, die von der Feiertagsregelung ausgenommen sind, sind unter anderem:
a. die Polizei, Ordnungsämter und sonstigen Sicherheitsdienste sowie das Militär,
b. die Rettungsdienste, Krankenhäuser, Feuerwehren, Senioren- und Pflegeheime sowie Internate,
c. das Hotel- und Gastronomiegewerbe,
d. die Landwirtschaft, soweit Tiere zu versorgen sind.
§ 3
Folgende Tage sind gesetzliche Feiertage:
a. 01.01.: Neujahr
b. 06.01.: Heilige Drei Könige
c. Freitag vor Ostern: Karfreitag
d. erste Sonntag nach dem ersten Vollmond im Frühling: Ostersonntag
e. der Montag nach Ostersonntag: Ostermontag
f. 01.05.: Tag der Arbeit
g. 21.05.: Christi Himmelfahrt
h. 7. Sonntag nach Ostern: Pfingstsonntag
i. Montag nach Pfingstsonntag: Pfingstmontag
j. 12.08.: Staatsfeiertag der Demokratischen Union Ratelon
k. 15.08.: Mariä Himmelfahrt
l. 03.10.: Erntedank
m. 17.11.: Buß- und Bettag
n. 21.11.: Totensonntag
o. 24.12 ab 14:00 Uhr.: Heilig Abend
p. 25.12.: 1. Weihnachtstag
q. 26.12.: 2. Weihnachtstag
r. 31.12.: Sylvester
§ 4
(1) Zusätzlich zu den in § 3 genannten gesetzlichen Feiertagen sind
a. in Freistein:
- 10.05.: Tag der Landstände
- 03.09.: Freistein-Tag
b. in Heroth:
01.06.: Heroth-Tag
c. in Imperia:31.05.: Tag der Republik
d. in Roldem
- 01.11.: Roldem-Tag
e. in Salbor-Katista:
-08.07.: Salbor-Katista-Tag
f. auf den Westlichen Inseln:
- 15. April: Feiertag von Honawasa (auf Honawasa)
- 03. Juni: Feiertag von Pajolia (auf Pajolia)
- 26. August: Feiertag von Ka Loj (auf Ka Loj)
- 01. September: Feiertag von Petiona (auf Petiona)
- 24. November: Feiertag von Bahio (auf Bahio)
gesetzlichge Feiertage im Sinne des § 1.
§ 5
(1) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die entsprechenden Ländergesetze außer Kraft.
Tatjana Bont
Präsidentin des Unionsparlaments
Mitglied der KDU
Präsidentin des Unionsparlaments
Mitglied der KDU